Ab 01.01.2023 wird auf dem 25m-Stand eine Videoüberwachung in Betrieb genommen. Nachfolgend sind die diesbezüglichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen aufgeführt:
Informationen zur
Videoüberwachung
1. Zweck der Überwachung /
Interessensabwägung
Der 25m-Stand der Schützenvereinigung Bous wird an
mehreren Tagen pro Woche sowohl von
eigenen Mitgliedern als auch von Vereinen im Mietverhältnis gemäß eines Belegungsplanes
abwechselnd genutzt. Sowohl die
Schützenvereinigung selbst als auch ihre Mieter sind gesetzlich
verpflichtet eine Schießaufsicht zu stellen, die
den ordnungsgemäßen Betrieb gewährleistet. Dazu
gehört neben der Überwachung der Schießsicherheit
auch die Einhaltung von Waffengesetz und
Schießstandordnung bzgl. zulässiger Waffen und
Munition. Da Beschädigungen der Anlage und
unzulässige Munitionsarten nicht zweifelsfrei
einem Verursacher zugeordnet werden können, wird
eine Videoüberwachung nach gründlicher Abwägung
als Mittel festgelegt.
2. Technische
Beschreibung
Vom Inneren des 25m-Standes sind dessen
Eingangstür samt Aufenthaltsraum, der Schießstand und
die Schießbahn durch zwei Videokameras überwacht.
Eine Videokamera befindet sich sichtbar im
Innenbereich und eine auf der Schießbahn. Sie
übertragen die Aufnahmen mittels LAN-Kabel auf ein
zentrales, abgeschlossenes Speichersystem im Aufenthaltsraum. Die Kameras sind in Ihrem
Aufnahmewinkel soweit eingeschränkt, dass sich nur die tatsächlich nötigen Bereiche im
Aufnahmefeld befinden. Die Aufnahmebereiche,
-winkel sind nicht variabel und durch die Installation
fest definiert.
Eine Überwachung mittels Monitor ist nicht
vorgesehen. Es befindet sich jedoch ein Monitor am
Speichersystem der Anlage, sodass eine eingeloggte
Person (z.B. zum Sichern von Aufnahmen etc.)
eine Überwachungsmöglichkeit hat. Dies ist jedoch
nur durch die Berechtigten (siehe Punkt 5)
möglich und stellt eine Ausnahme dar. Ebenso
findet keine Übertagung nach außen auf einen
externen (Cloud-)Speicher oder eine Übertragung an
Dritte statt.
3. Information der Betroffenen (Art. 13
DSGVO)
Der Einsatz der Videoüberwachung wird erstmalig
vor dem Betreten der überwachten Bereiche
angezeigt. Hier befindet sich auf Außenseite der
Eingangstür zum Schießstand ein Hinweisschild. Die
überwachten Bereiche sind nicht öffentlich, sondern ausschließlich für Schützen der
Schützenvereinigung, seiner Mietvereine und für
Gastschützen anderer Schützenvereine bestimmt.
Alle Hinweisschilder sind im üblichen Sichtfeld
(Sichthöhe und Richtung) einer Person angebracht
und mit einem gängigen Piktogramm für Videoüberwachung versehen. Neben einer kurzen
Beschreibung finden sich darauf Angaben zu Verantwortlichen, Speicherfristen und der
Rechtsgrundlage sowie ein Link auf weiterführende Informationen auf der Webseite der
Schützenvereinigung. Die Schilder sind im Format
A4 (quer) gehalten und in einfacher Schrift
verfasst.
4. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung (Art. 6
DSGVO)
Der Verantwortliche betreibt die Anlage im
berechtigten Interesse der Sicherung seines Eigentums
gegen Schäden durch unsachgemäße Nutzung und
Beschädigung durch Fehlschüsse, die nicht
gemeldet werden und deren Beseitigungskosten /
-aufwand an ihm verbleiben (Art. 6f).
Darüber hinaus hat der 1. Vorsitzende als
Schießstandbetreiber auch sicherzustellen, dass die Anlage
nur mit den dafür zugelassenen Waffen und Munition benutzt wird, welche sich aus dem
Waffengesetz und der Schießstandzulassung ergeben
(Art. 6c).
Da die Nichteinhaltung der
gesetzlichen/rechtlichen Vorgaben aus WaffG, AWaffV Abschnitt 4 und
Schießstandrichtlinie (unzulässige Waffen oder
Geschosse, unzulässige Übungen) zu einem Erlöschen
der Betriebserlaubnis des Schießstandes führen kann und Beschädigungen der Anlage der
Schützenvereinigung schaden, ist eine Überwachung
der Anlage auch im Interesse der Mietvereine
und der Mitglieder (Betroffene) zu sehen. Hinzu
kommt die Vielzahl an Einschüssen in unmittelbarer
räumlicher Nähe zum Schützenstand. Hier gilt es
die Ursache bzw. die verursachenden Schützen aus
Sicherheitsgründen zu identifizieren.
5. Technisch Organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)
Zugriffskontrolle:
Die Zugriffskontrolle auf das Speichersystem ist dadurch eingeschränkt, dass sich dieses
System in
einem abgeschlossenen, von der Videokamera eingesehenen Behältnis befindet, zu dem
nur
folgende drei Personen Zugriff haben:
- Christopher Thiel (1. Vorsitzender) und Andreas Pawelkiewicz (2. Vorsitzender) zur
Einsicht und
Auswertung der Videoaufnahmen
- Jürgen Hene (Schatzmeister) für Belange des technischen Supports
Der nur auf diese berechtigten Personen begrenzte Zugriff wird in erster Instanz über
persönliche
Schlüssel für das abgeschlossene Behältnis und in zweiter Instanz über persönliche
Passwörter
sichergestellt. Ein Zugriff über VPN, eine Cloud-Anbindung oder eine Übertragung an externe
Dritte
finden nicht statt.
Weitergabe-Kontrolle:
Die Aufnahmen werden von den Kameras mittels Kabel (keine Funkübertragung) an den
zentralen
Speicher übertragen. Diese Kabel dienen nur der Übertragung des Bildmaterials und keiner
weiteren
Daten. Die Daten verbleiben auf dem Speicherplatz vor Ort. Eine Übertragung auf mobile
Datenträger erfolgt nur im Falle einer weitergehenden Ermittlung (siehe auch
Löschfristen).
Verfügbarkeit
Ein separates Backup oder andere Sicherungen der Aufnahmen existieren
nicht.
6. Löschfristen (Art. 17 DSGVO)
Die Videoaufnahmen befinden sich auf einem Recorder und werden automatisch nach der Dauer
von
10 Tagen gelöscht.
Ausgenommen davon sind manuelle Unterbrechungen des Löschprozesses aufgrund
festgestellter
Beschädigungen der Anlage, Unfällen oder Verstößen gegen Waffenrecht,
Schießstandordnung
und/oder vereinsinterner Regelungen, die einer Klärung bedürfen. In diesem Fall können
die
entsprechenden Passagen (Zeitraum der relevanten Aufnahmen) aus dem Speicher extrahiert
und
zur Klärung des Sachverhaltes verwendet werden. Die Videoaufnahmen werden vorzugsweise
nur
vereinsintern verwendet, können aber in Ausnahmefällen (z.B. bei Straftaten,
Sachbeschädigungen)
den Ermittlungsbehörden oder dem Rechtsbeistand der Schützenvereinigung als Beweismittel
zur
Verfügung gestellt werden. Diese Aufnahmen sind (sobald Sie nicht mehr für diesen Zweck
zwingend
erforderlich sind) ebenfalls zu löschen.
Christopher Thiel, 1. Vorsitzender
Bous, der 01.01.2023